Auf dieser Seite möchten wir häufig gestellte Fragen beantworten und Anregungen zum Selbsthandeln geben.
Das Eur1 Formular ist nicht obligatorisch. Üblicherweise werden mit dem abgestempelten Formular die Zollabgaben im Bestimmungsland erlassen oder reduziert.
Als Exporteur (Versender, Verkäufer) müssen Sie in der Lage sein nachweisen zu können, dass das Fahrzeug oder die Ware in Europa produziert wurde. Bei Fahrzeugen ist dies ein Ursprungsnachweis oder eine Importbestätigung.
Die Ausfuhrzollanmeldung ist ein Nachweisdokument des Zolls, welches beim Export in ein Drittland ausgestellt wird. Damit wird bescheinigt, dass die Ware oder das Fahrzeug die Schweiz verlassen hat.
Ja, die Ausfuhranmeldung ist notwendig, damit Ihr Eur1 zollamtlich beglaubigt wird.
Sie erhalten den Ursprungsnachweis vom Hersteller des Fahrzeuges (oder der Ware). Auf Wunsch können wir Ihnen den Ursprungsnachweis organisieren. Die Kosten dafür sind markenabhängig. Fragen Sie uns an!
Nein, www.eur1.ch (Vector Logistics AG) ist ein gewerblicher Anbieter von Dienstleistungen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei auf diese Dienstleistung zu verzichten.
Das ist grundsätzlich möglich, jedoch sehr aufwändig. Vector Logistics oder EUR1.ch können diese Dienstleistung leider nicht anbieten.
Privatperson: Vorauskasse (Rechnung mit Einzahlungsschein per Email) oder Barzahlung vor Ort. Kreditkartenzahlung vor Ort.
Firmen: Gegen Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage
Nein, das EUR1 Dokument kann nur als Original Dokument verwendet werden. Darum erfolgt die Zustellung in der Regel per Post, oder kann bei uns vor Ort abgeholt werden.
Unser Standort:
https://www.vector-logistics.ch/de/kontakt
Oeffnungszeiten: 08:00 - 17:00 oder auf Anfrage
Nein, den Stempel erhalten Sie beim Export aus der Schweiz vom am Zollamt. Ihre Ware oder Ihr Fahrzeug müssen Sie vor Ort haben. Der Zoll hat das Recht auf eine Kontrolle/Besichtigung.
Die Ware oder Fahrzeug muss in Europa (oder in der Schweiz) produziert worden sein. Ausserdem muss das Dokument den Formvorschriften entsprechen und vom Verkäufer/Versender im Original unterschrieben sein. Das EUR1 Formular ist erst gültig, nachdem es vom Schweizer Zollamt beglaubigt ist (gestempelt).
Das EUR1 hat keine Frist und ist somit nach Beglaubigung unbeschränkt gültig.
Die Ausfuhrzollabfertigung ist 30 Tage gültig
Das EUR1 wird, sofern alles konform abgefertigt und angemeldet wird an der Grenze vom Schweizer Zoll (Güterzoll) beglaubigt.
Fragen Sie uns an.
In der Regel erhalten Sie Ihr Dokument innerhalb von 2-3 Arbeitstagen nach Zahlungseingang (Privatpersonen). Sollte dies nicht reichen kontaktieren Sie uns bitte.
Leider nicht. Auf eur1.ch können wir zur Zeit nur Schweizer EUR1 anbieten. Besuchen Sie unsere Partnerseite: www.fahrzeugverzollung.com
Wir arbeiten an einer Lösung Ihnen dies in Zukunft auch anbieten zu können.
Dürrenhübelstrasse 6
welcome(at)vector-logistics.ch
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