Zum Hauptinhalt springen
EUR1

WAS IST EIN EUR1?

Ein EUR.1 ist ein Formular, welches im internationalen Handelswarenverkehr angewendet wird. Die Anwendung basiert auf diversen bi- und multilateralen Freihandelsabkommen innerhalb des paneuropäischen Präferenzsystems , wie zum Beispiel zwischen der EFTA und der EU. In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, welche zu tieferen Zollansätzen oder auch gänzlich zollfrei eigeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder so weit bearbeitet wurden, dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden dürfen Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom (ermässigten) Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) eine Warenverkehrsbescheinigung, kurz EUR.1, übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt.

WARUM EIN EUR1?

Für Warenwerte über CHF 10'000.-- wird bei Bedarf das sogenannte EUR1 Formular angewandt.

Das EUR1 Dokument ermöglicht in der Regel eine zollfreie Einfuhr der Ware im Bestimmungsland.

Es muss vom zuständigen Zollamt des Exporteurs legalisiert (gestempelt) werden. Das Erstellen der EUR.1 kann — unter Einhaltung lokaler Bestimmungen — auch durch beauftragte Dienstleister erfolgen.
Absender:

Name, vollständige Anschrift vom Absender

Empfänger:

Name, vollständige Anschrift und Staat Empfänger

Ursprungsland:

Ursprungsland der Ware. Achtung: Der Ursprung verändert sich durch den Import in die Schweiz NICHT. Wenn die Ware beispielsweise in China produziert wurde bleibt der Warenursprung China

Bestimmungsland:

Bestimmungsland der Ware

Beförderung:

Angaben zur Beförderung der Ware. Feld muss nicht ausgefüllt werden, optional

Packstücke, Warenbezeichnung, laufende Nummer

Markierung, Anzahl, Packstücke, Warenbezeichnung

Bruttogewicht:

Bruttogewicht (Rohmasse) der Ware

Ort, Datum, Unterschrift

Ort, Datum und Originalunterschrift

  • Absender:

    Name, vollständige Anschrift vom Absender

  • Empfänger:

    Name, vollständige Anschrift und Staat Empfänger

  • Ursprungsland:

    Ursprungsland der Ware. Achtung: Der Ursprung verändert sich durch den Import in die Schweiz NICHT. Wenn die Ware beispielsweise in China produziert wurde bleibt der Warenursprung China

  • Bestimmungsland:

    Bestimmungsland der Ware

  • Beförderung:

    Angaben zur Beförderung der Ware. Feld muss nicht ausgefüllt werden, optional

  • Packstücke, Warenbezeichnung, laufende Nummer

    Markierung, Anzahl, Packstücke, Warenbezeichnung

  • Bruttogewicht:

    Bruttogewicht (Rohmasse) der Ware

  • Ort, Datum, Unterschrift

    Ort, Datum und Originalunterschrift

Zusammenfassung und Tarif-Nummer

Zusammenfassung der Sendungsangaben (Anzahl, Verpackung, Inhalt Gewicht) sowie die Angabe der Schweizer Zolltarifnummer

Kriterien erfüllt um ein EUR1 zu erstellen

Stellen Sie sicher, dass alle Kriterien erfüllt sind um ein EUR1 Dokument zu erstellen.  

Belege liegen beim Exporteur

Sie bestätigen hiermit, dass Sie alle Belege, welchen einen Präferenzursprung belegen, vorliegen haben.

Ort, Datum, Unterschrift

Ort, Datum und Originalunterschrift

Firmenstempel

Firmenstempel oder Angabe der kompletten Firmenangaben

  • Zusammenfassung und Tarif-Nummer

    Zusammenfassung der Sendungsangaben (Anzahl, Verpackung, Inhalt Gewicht) sowie die Angabe der Schweizer Zolltarifnummer

  • Kriterien erfüllt um ein EUR1 zu erstellen

    Stellen Sie sicher, dass alle Kriterien erfüllt sind um ein EUR1 Dokument zu erstellen.  

  • Belege liegen beim Exporteur

    Sie bestätigen hiermit, dass Sie alle Belege, welchen einen Präferenzursprung belegen, vorliegen haben.

  • Ort, Datum, Unterschrift

    Ort, Datum und Originalunterschrift

  • Firmenstempel

    Firmenstempel oder Angabe der kompletten Firmenangaben

Anwendung
In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, welche zu tieferen Zollsätzen oder auch gänzlich zollfrei eingeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder so weit bearbeitet wurden, dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden dürfen. Dazu gibt es von den Zollverwaltungen sehr umfangreiche und detaillierte Vorschriften je Produktgruppe, ab wie viel Prozent der Bearbeitung diese Gleichstellung gilt. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom (ermässigten) Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) eine Warenverkehrsbescheinigung, kurz EUR.1, übergeben werden. Als Handelspräferenz bezeichnet man im Rahmen der Außenhandelspolitik Handelsvorzüge (z. B. in Form niedrigerer Zölle), die ein Land bestimmten anderen Ländern gewährt. Im Rahmen der WTO werden die Möglichkeiten, einzelnen Staaten oder Integrationssystemen solche Vorzüge zu gewähren, durch das Meistbegünstigungsprinzip stark begrenzt. Allerdings werden im Rahmen der WTO bestimmte Handelspräferenzen gegenüber Entwicklungsländern gefördert.
Opened laptop

Informationen EUR1

Phone

Simple & Functional

Front view laptop

Productive


EUR1 FOR DUMMIES

Das Wichtigste in Kürze

Ursprungserklärung auf Handelsrechnung

Bis zu einem Warenwert von ca. CHF 10'000.-- ist eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung ausreichend. Der Text muss den Formforschriften entsprechend sein und die Rechnung muss im Original unterschrieben werden.

EUR1 Dokument erstellen

Ab einem Warenwert von ca. CHF 10'000.-- ist ein EUR1 Formular nötig.

Voraussetzungen

Die Ware muss Schweizer oder Europäischen Ursprungs sein. Dies muss anhand von Vordokumenten belegbar sein. Das Dokument muss im Original unterschrieben sein.

Need help?

Call us at +41 61 815 90 90

Or email us at Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

EUR1 Formulare bestellen

bestellen Sie bei uns leere EUR1 Formulare und erstellen Sie Ihre Dokumente selber

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.