Zum Hauptinhalt springen
EUR1

WAS IST EIN EUR1?

Ein EUR.1 ist ein Formular, welches im internationalen Handelswarenverkehr angewendet wird. Die Anwendung basiert auf diversen bi- und multilateralen Freihandelsabkommen innerhalb des paneuropäischen Präferenzsystems , wie zum Beispiel zwischen der EFTA und der EU. In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, welche zu tieferen Zollansätzen oder auch gänzlich zollfrei eigeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder so weit bearbeitet wurden, dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden dürfen Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom (ermässigten) Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) eine Warenverkehrsbescheinigung, kurz EUR.1, übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt.

WARUM EIN EUR1?

Für Warenwerte über CHF 10'000.-- wird bei Bedarf das sogenannte EUR1 Formular angewandt.

Das EUR1 Dokument ermöglicht in der Regel eine zollfreie Einfuhr der Ware im Bestimmungsland.

Es muss vom zuständigen Zollamt des Exporteurs legalisiert (gestempelt) werden. Das Erstellen der EUR.1 kann — unter Einhaltung lokaler Bestimmungen — auch durch beauftragte Dienstleister erfolgen.
[widgetkit id="1" name="EUR1 POPOVER"]
[widgetkit id="2" name="EUR1 POPOVER Rueckseite"]
Anwendung
In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, welche zu tieferen Zollsätzen oder auch gänzlich zollfrei eingeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder so weit bearbeitet wurden, dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden dürfen. Dazu gibt es von den Zollverwaltungen sehr umfangreiche und detaillierte Vorschriften je Produktgruppe, ab wie viel Prozent der Bearbeitung diese Gleichstellung gilt. Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom (ermässigten) Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) eine Warenverkehrsbescheinigung, kurz EUR.1, übergeben werden. Als Handelspräferenz bezeichnet man im Rahmen der Außenhandelspolitik Handelsvorzüge (z. B. in Form niedrigerer Zölle), die ein Land bestimmten anderen Ländern gewährt. Im Rahmen der WTO werden die Möglichkeiten, einzelnen Staaten oder Integrationssystemen solche Vorzüge zu gewähren, durch das Meistbegünstigungsprinzip stark begrenzt. Allerdings werden im Rahmen der WTO bestimmte Handelspräferenzen gegenüber Entwicklungsländern gefördert.
Opened laptop

Informationen EUR1

Phone

Simple & Functional

Front view laptop

Productive


EUR1 FOR DUMMIES

Das Wichtigste in Kürze

Ursprungserklärung auf Handelsrechnung

Bis zu einem Warenwert von ca. CHF 10'000.-- ist eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung ausreichend. Der Text muss den Formforschriften entsprechend sein und die Rechnung muss im Original unterschrieben werden.

EUR1 Dokument erstellen

Ab einem Warenwert von ca. CHF 10'000.-- ist ein EUR1 Formular nötig.

Voraussetzungen

Die Ware muss Schweizer oder Europäischen Ursprungs sein. Dies muss anhand von Vordokumenten belegbar sein. Das Dokument muss im Original unterschrieben sein.

Need help?

Call us at +41 61 815 90 90

Or email us at Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

EUR1 Formulare bestellen

bestellen Sie bei uns leere EUR1 Formulare und erstellen Sie Ihre Dokumente selber